Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuer. Vielmehr ist sie lediglich eine sogenannte Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird erhoben als Steuerabzug vom Arbeitslohn, und zwar bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Regelungen hierzu ergeben sich aus § 138 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Mittels der monatlichen Gehaltsabrechnung wird die Lohnsteuer direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt. Diese Zahlungen werden als Vorauszahlungen angesehen, die wiederum bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Deshalb kann es sein, dass ein Arbeitnehmer einen Teil der gezahlten Lohnsteuer erstattet bekommt, und zwar dann, wenn die Werbungskosten recht hoch ausfallen. Diese werden beispielsweise für die Beschaffung von Arbeitsmitteln vom zu versteuernden Einkommen (zvE) abgezogen.

Die Lohnsteuer ist eine sogenannte Quellsteuer, die lediglich von Arbeitnehmern gezahlt wird. Wie hoch die Lohnsteuer im Einzelnen ausfällt, richtet sich zum einen nach der Verdiensthöhe und zum anderen nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse.

Folgende Lohnsteuerklassen gibt es:

Steuerklasse Für wen? Ab welchem monatlichen Verdienst?
Steuerklasse 1 Singles Ab 945 Euro monatlich
Steuerklasse 2 Alleinerziehende Ab 1.077 Euro monatlich
Steuerklasse 3 Verheiratete (wobei die Steuerklasse 3 dem Besserverdienenden zugeordnet werden sollte. Der andere Ehepartner erhält die Steuerklasse 5) Ab 1.788 Euro monatlich
Steuerklasse 4 Verheiratete (wenn das Einkommen in etwa gleich hoch ist) Ab 945 Euro monatlich
Steuerklasse 5 Verheiratete (wobei die Steuerklasse 5 demjenigen Ehepartner zugeordnet werden sollte, der weniger verdient. Der andere Ehepartner erhält die Steuerklasse 3) Ab 105 Euro monatlich
Steuerklasse 6 Nebenjobber Sonderfall! In diesem Fall wird keine besondere Verdiensthöhe relevant. Der Steuerpflichtige muss die Lohnsteuer unabhängig von der Höhe seines Nebenverdienstes entrichten

Der Schuldner der Lohnsteuer ist nicht der Arbeitnehmer, wobei der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen muss. Ebenso muss der Arbeitnehmer die Höhe der Lohnsteuer ermitteln oder mit der Ermittlung ein Steuerbüro beauftragen. Welche Lohnsteuerklasse der jeweilige Mitarbeiter hat, erkennt der Arbeitgeber anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (vormals Lohnsteuerkarte).