Anlagevermögen

Auf der Aktivseite der Bilanz befindet sich das Anlagevermögen. Darunter werden alle Vermögenswerte zusammengefasst, die ein Unternehmen benötigt, um seinem Geschäft ordentlich nachzukommen. Dazu gehören langfristige Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Immobilien und Bürogebäude. Hinzu kommen so genannte immaterielle Anlagevermögen, die in Verbindung mit einer bestimmten Marke oder Bildrechten stehen.

Inhaltliche Schwerpunkte im Anlagevermögen

AnlagevermögenIn diesem Zusammenhang unterscheiden wir das abnutzbare von dem nicht abnutzbaren Anlagevermögen. Zur abnutzbaren Seite gehören zum Beispiel Maschinen, die sich Jahr für Jahr abschreiben lassen. Zum Beispiel Immobilien und Grundstücke, die sukzessive in ihrem Wert steigen, bilden ein stille Reserve. Ist also der Wert, der im Anlagevermögen vermerkt ist, noch geringer als der tatsächliche aktuelle Marktwert, wirkt sich dies später positiv auf ein Unternehmen aus.

Zu den langfristigen Vermögenswerten können also Maschinen oder Betriebe gehören, wohingegen das verfügbare Cash er zum kurzfristigen Vermögenswerte zu zählen ist. Mit anderen Worten sollte das Anlagevermögen höher sein als das kurzfristige, verfügbare Vermögen.

Was unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen?

Hier lässt sich das Anlagevermögen – AV – von dem Umlaufvermögen – UV – unterscheiden. Das Anlagevermögen ist dauernd und zu dienen bestimmt. Die jeweilige Dauer wird vom Unternehmer bestimmt. Er selbst ist in der Lage festzulegen, was ihm dauernd dienen soll. Im direkten Vergleich ist das Umlaufvermögen kurzfristig und beweglich.

Das AV ist eher statisch, da es nicht tagtäglich geändert wird. Das UV hat etwas mit Umsatzakten zu tun, die sich unentwegt verändern. Eine Tendenz zum Markt ist nicht von der Hand zu weisen. So haben die Marktbewegungen einen unweigerlichen Einfluss auf das UV im Gegensatz zum AV. Die inhaltlichen Schwerpunkte, welche Vermögenswerte sich zuordnen lassen, sind vom Betrieb abhängig.

Beispiel: Zuordnung zum Anlagevermögen

Ein kurzes Beispiel soll dies verdeutlichen: Ein Computersystem ist für einen Betrieb, der diese Systeme verkauft und damit handelt, dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Schließlich generiert das Unternehmen durch den Verkauf der Computersysteme immer wieder neue Einnahmen, diese verändern sich unentwegt. In einer Agentur hingegen gehören die Computersysteme zum Anlagevermögen, da sie damit arbeiten, diese nicht veräußern und es sich um festgesetzte Werte handelt.