Bilanz

Ein Unternehmen erstellt eine Bilanz immer zu einem bestimmten Stichtag (meist der 31.12. eines jeden Jahres zum Jahresabschluss). Sie listet auf, welche Vermögensgegenstände ein Unternehmen hat und dient zur Gewinnermittlung sowie Information und Dokumentation.

Dies ist wichtig, damit Dritte wie z.B. andere Unternehmen, die eine Geschäftsbeziehung eingehen wollen, über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert sind.

Abgesehen davon sind Unternehmen zur Bilanzierung laut HGB verpflichtet.

Um eine Bilanz zu erstellen, beginnt man mit einer Inventur. Das heißt alle Vermögensgegenstände sowie zum Beispiel Rohstoffe, Betriebsmittel, Bankguthaben oder Firmenwagen, aber auch Produktionshallen (usw.) werden wertmäßig erfasst. Ebenso werden Schulden (Verbindlichkeiten) oder Kredite von Banken aufgelistet und den Vermögenswerten gegenüber gestellt.

Nach der Inventur wird eine Bilanz erstellt, die eine Aktivseite (linke Seite) und eine Passivseite (rechte Seite) aufweist.

Die Vermögenswerte werden auch als Mittelverwendung bezeichnet und stehen auf der Aktivseite der Bilanz. Die Mittelherkunft (Kredite, Verbindlichkeiten bei Zulieferern etc.) stehen ihnen gegenüber auf der Passivseite. Die Vermögenswerte auf der Aktivseite resultieren quasi aus der Mittelherkunft (wo kommen die finanziellen Mittel her) von der passiven Seite.

Die beiden Seiten werden miteinander verrechnet und das Eigenkapital eines Unternehmens zu ermitteln.


Beispiel Bilanz

Die vereinfachte Bilanz der Beispiel AG

Aktiva   Passiva
Anlagevermögen: Eigenkapital                                                    562.000
Gebäude                                              350.000 Verbindlichkeiten:
Maschinen                                              90.000 Darlehen und Kredite                                          35.000
Fahrzeuge                                              10.000 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung     20.000
Betriebs- und Geschäftsausstattung       20.000 Sonstige Verbindlichkeiten                                     3.000
Umlaufvermögen:
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe                      15.000
Unfertige Erzeugnisse                             35.000
Fertige Erzeugnisse                                50.000
Forderungen aus Lieferung und Leistung 2.000
Bankguthaben                                          45.000
Kasse                                                         3.000
Summe Aktiva Summe Passiva
620.000 620.000

=> Mittelverwendung = 350.000+90.000+10.000+20.000+15.000+35.000+50.000+2.000+45.000+3.000

– Mittelherkunft = 35.000+20.000+3.000

= Eigenkapital von 562.000

-Das Anlagevermögen ist langfristiges Vermögen

-Das Umlaufvermögen ist ständig in Bewegung und daher nur kurzfristig

-Verbindlichkeiten sind quasi die Schulden eines Unternehmens

-Aktiv- und Passivseite müssen sich immer ausgleichen!


Prinzipien der Bewertung

Bilanzen können nach unterschiedlichen Bewertungsmethoden erstellt werden, sprich mit welchem Wert bewerte ich die Güter.

Bewertet ein Unternehmen nach dem Anschaffungsprinzip, so werden die Güter in der Bilanz mit den Anschaffungskosten oder Herstellkosten bewertet.

Durch das Niederstwertprinzip wird geschaut, ob das Vermögen zum Zeitpunkt der Anschaffung oder zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages (also der Bewertung) günstiger ist/war. Der günstigere Wert wird für die Bewertung herangezogen.

Die Schulden werden nach dem Höchstwertprinzip Bewertet. Hat man zum Beispiel Verbindlichkeiten in einer anderen Währung (z.B. $) so wird geschaut, wie der Kurs bei der Hereinnahme der Schulden war und wie hoch der Kurs zum Bilanzstichtag ist. Der höhere Kurs wird dann für die Bewertung festgelegt. Nach diesen Prinzipen bewerten Unternehmen ihr Vermögen, wenn sie einen möglichst geringen Gewinn ausweisen wollen. Je höher der ausgewiesene Gewinn, desto höher sind die zu zahlenden Steuern.

Handelsbilanz

In der Betriebswirtschaftslehre ist die Handelsbilanz durch die Gesetzgebung für jedes Unternehmen laut HGB vorgeschrieben. Da sie sich auf das externe Rechnungswesen bezieht, dient sie als Informationsgrundlage für Interessenten außerhalb des Unternehmens, wie zum Beispiel Shareholder oder Gläubiger. Grundsätzlich wird die Handelsbilanz nach dem Vorsichtsprinzip bewertet. Das bedeutet, dass Güter zum Anschaffungswert abgeschrieben werden. Außerdem werden Verbindlichkeiten nach dem Höchstwertprinzip und Gewinne nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Diese vorsichtige Bewertung hängt damit zusammen, dass Dritte, also Gläubiger und Shareholder geschützt werden sollen.

In der Volkswirtschaftslehre wird die Handelsbilanz in die Zahlungsbilanz einer Volkswirtschaft aufgenommen, sie beinhaltet an dieser Stelle Warenim- und exporte.