AG – Aktiengesellschaft

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Sie wird in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen und benötigt ein Mindestgründungskapital von 50.000€.

Die AG hat eine Satzung, die mit einem Gesellschaftsvertrag vergleichbar ist. Die Satzung muss Angaben zur Unternehmung (z.B. Sitz), Art der Aktien und deren Nennbeträge, Vorstand und Grundkapital enthalten und notariell beurkundet sein.

Dem Vorstand ist die Geschäftsführung und Vertretung vorbehalten. Die anderen Gesellschafter werden als Aktionäre bezeichnet. Sie besitzen Aktien, also Anteile am Unternehmen.

Die Haftung erfolgt mit dem Gesellschaftsvermögen, mindestens aber mit dem Grundkapital. Das bedeutet für einen Aktionär, dass der Wert seiner Aktien schwanken kann, wodurch er Verluste erleiden kann, wenn er seine Aktien zu einem günstigeren Kurs weiter verkauft.

Das Stimmrecht der Aktionäre richtet sich nach ihren Anteilen. Das heißt wer viele Anteile/Aktien hat, hat dementsprechend viele Stimmrechte. Genauso wird auch der Gewinn aufgeteilt. Die Höhe der Gewinnverteilung wird auf der Hauptversammlung beschlossen.

Ist eine AG mittelgroß oder groß, so ist sie zur Publizität verpflichtet. Das bedeutet sie muss Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz und Bilanz offen legen.


Beispiel AG – Aktiengesellschaft

Gewinnverteilung:

Ein Aktionär besitzt 5000 Stückaktien einer AG. Auf der Hauptversammlung wurde beschlossen, dass eine Dividende von 1,20€ je Aktie ausgezahlt wird.

5.000 Stk * 1,20€ = 6.000€ Dividende


Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist eine Versammlung an der alle Aktionäre teilnehmen können. Der Vorstand und der Aufsichtsrat wohnen der Hauptversammlung (kurz HV) bei.

Auf einer HV wird beschlossen wie mit dem Gewinn verfahren wird. Mittels des Stimmrechts können sich die Aktionäre in die Entscheidungen der AG einbringen.

Dividende

Eine Dividende ist der Anteil am Gewinn einer AG den die Aktionäre pro Aktie erhalten.

Aktie

Eine Aktie verbrieft den Anteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Durch den Erwerb von Aktien erhält ein Aktionär nicht nur Anteile an der Aktiengesellschaft, sondern auch Rechte. Ein Aktionär hat das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen, wobei die Anzahl seiner Aktien sein Stimmrecht verbrieft. Darüber hinaus besitzt er ein Auskunftsrecht, welches ihn dazu berechtigt, Informationen über die Aktiengesellschaft und das Geschäftsgebaren zu erhalten. Mit jeder Aktie wird der Aktionär an der Ausschüttung der Dividende beteiligt

Die Ausgabe neuer Aktien bezeichnet man als Emission. Eine Aktiengesellschaft gibt neue Aktien aus um das Kapital zu erhöhen. Der Vorgang wird Kapitalerhöhung genannt und ist eine Alternative zur Aufnahme von Krediten. Für Kredite zahlt eine Aktiengesellschaft Zinsen, die Kapitalerhöhung ermöglicht die Aufnahme von zinslosem Kapital, welches für Investitionen genutzt werden kann.

Die Aktien die durch eine Kapitalerhöhung auf den Markt gebracht werden sind meistens günstiger als die alten Aktien. Wenn eine Kapitalerhöhung durchgeführt wird, so haben die Stammaktionäre also die Aktionäre die schon Aktien besitzen, das Recht die neuen, jungen Aktien zu erwerben bzw. gegen ihre alten Aktien einzutauschen, bevor sie öffentlich gehandelt werden.

Der Kurs einer Aktie ist der Wert, zu dem sie aktuell gehandelt wird. Der Kurs kann steigen und fallen. Hat die Aktie einen hohen Kurs, so ist sie sehr beliebt. Die Nachfrage bestimmt also die Höhe des aktuellen Kurses. Wenn der Kurs fällt, so kann das daraus resultieren, dass beispielsweise die wirtschaftliche Situation allgemein schlecht ist oder es der Aktiengesellschaft derzeit nicht gut geht. Ein fallender Kurs bedeutet, dass die Aktie an Attraktivität verliert.