Gewinn

Um einen Gewinn zu erzielen müssen die Erträge eines Unternehmens (die Einnahmen) höher sein als die Aufwendungen (die Ausgaben).


Beispiel Gewinn

Die Gewinngleichung lautet:

Gewinn = Umsatz – Kosten

Der Gewinn wird benötigt für den Unternehmerlohn, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sowie Risikoprämie um Verluste auszugleichen und Rückzahlung der Zinsen von Krediten.


Die Gewinngleichung lautet:

Gewinn = Umsatz – Kosten

Der Gewinn wird benötigt für den Unternehmerlohn, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sowie Risikoprämie um Verluste auszugleichen und Rückzahlung der Zinsen von Krediten.


Erwerbswirtschaftliches Prinzip

Das erwerbswirtschaftliche Prinzip beinhaltet; wirtschaftliches Handeln mit Absicht zur Gewinnerzielung.

Ertrag

Ein Ertrag ist das Gegenteil von einem Aufwand. Daraus folgt, dass es sich um eine Bereicherung bzw. einen Zuwachs für ein Unternehmen handelt.

Es gibt betriebsbedingte Erträge und neutrale Ertrage.

Die betriebsbedingten Erträge resultieren aus der Leistung die im Betrieb erbracht wurde.

Neutrale Erträge hingegen wurden durch betriebsfremde Leistungen erbracht, sie haben also mit dem unternehmensüblichen Geschäftsgebaren nichts zu tun. Bei neutralen Erträgen kann es sich um beispielsweise um Mieteinnahmen handeln.

Erlös

Erlös ist ein anderer Ausdruck für Umsatz. Durch den Verkauf von Waren wird beispielsweise Umsatz oder Erlös generiert.

 Jahresüberschuss

Wenn durch die Buchführung nach einer Wirtschaftsperiode ein positives Ergebnis erzielt wurde, so handelt es sich um einen Jahresüberschuss. Das Gegenteil, also ein negatives Ergebnis, wäre ein Jahresfehlbetrag.

Beim Jahresüberschuss handelt es sich um alle in einer Periode erwirtschafteten Erträge abzüglich der Aufwendungen, die während dieser Periode entstanden sind, sowie den mit den einhergehenden Steuern die für ein Unternehmen anfallen.

Bilanzgewinn

Je nach wirtschaftlicher Situation kann ein Unternehmen einen Bilanzgewinn oder einen Bilanzverlust vorweisen.

Der Bilanzgewinn/-Verlust ermittelt sich wie folgt:

Dem zuvor ermittelten Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag werden Gewinnvorträge hinzugefügt oder entsprechende Gewinnverluste aus dem Vorjahr abgezogen. Entnahmen aus Gewinn- und Kapitalrücklagen werden hinzugefügt, während die Einstellungen in die Gewinnrücklagen abgezogen werden. Ist das Ergebnis unterm Strich positiv, so handelt es sich um einen Bilanzgewinn. Bei einem negativen Ergebnis handelt es sich um einen Bilanzverlust.