GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen und nicht mit ihrem Privatvermögen (deshalb beschränkte Haftung). Die GmbH kann durch eine Person oder mehrere Personen gegründet werden.

Der dazu vorgesehene Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet sein.

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000€. Bei der Gründung müssen 1/4 des Stammkapital jedoch mindestens 12.500€ geleistet sein, sonst kann eine Eintragung in das Handelsregister nicht erfolgen.

Eingetragen wird die GmbH in Abteilung B des Handelsregisters.

Zur Vertretung und Geschäftsführung sind nur die Geschäftsführer befugt. Die GmbH haftet mit dem Gesellschaftsvermögen nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.

Je nach Höhe der Einlagen der Gesellschafter richtet sich das Stimmrecht (Stimmrecht nach Kapitaleinlagen). Genau so verhält es sich mit der Aufteilung des Gewinns.

Ist eine GmbH mittelgroß oder groß, so ist sie zur Publizität verpflichtet. Das bedeutet sie muss Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz und Bilanz offen legen.


Beispiel GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH hat drei Gesellschafter A, B und C.

Die GmbH hat einen Gewinn von 120.000€ erwirtschaften können. Gesellschafter A hat eine Einlage in Höhe von 25.000€, B hat 30.000€ und C hat 15.000€.

Der Gewinn wird auf die Gesellschafter, anteilig in Höhe ihrer Einlagen verteilt.

Das Gesamtkapital beträgt 70.000€ ( = 25.000€+30.000€+15.000€)

Anteile der Gesellschafter am Gesamtkapital

Gesellschafter Einlage Gesamtkapital Anteil
A 25.000 70.000 0,3571
B 30.000 70.000 0,4286
C 15.000 70.000 0,2143

Erklärung:

25.000/70.000 = 0,3571

Gewinnverteilung

Gesellschafter Anteil Gesamtgewinn Gewinn für den Gesellschafter
A 0,3571 70.000 24.997
B 0,4286 70.000 30.002
C 0,2143 70.000 15.001

Erklärung:

0,3571*70.000€ = 24.997€ Gewinnanteil für A


Stammkapital

Das Stammkapital setzt sich zusammen aus den einzelnen Kapitaleinlagen der Gesellschafter der GmbH. Es kann aus Bareinlagen oder Sacheinlagen bestehen.

Bareinlagen sind Geldeinlagen. Besitzt ein Gesellschafter aber beispielsweise ein Grundstück oder eine Halle die er der GmbH zur Verfügung stellt, so ist dies eine Sacheinlage, die auch Wertmäßig also Stammkapital erfasst werden kann.

 GmbH-Gesetzt

Das Gesetzt über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Gesetzt dient der Regelung der Unternehmensform der GmbH.

 Stammkapital einer GmbH

Das Stammkapital einer GmbH beträgt in Deutschland 25.000€ oder mehr. Wenn eine GmbH durch mehrere Gesellschafter gegründet wird, so muss jeder von ihnen bis zur Gründung mindestens ein Viertel seiner Einlage geleistet haben. Mindestens müssen so zur Gründung 12.500€, also die Hälfte des Stammkapital eingezahlt sein. Dies ist im GmbHG geregelt.

Sacheinlagen

Gesellschafter können ihre Einlagen auch in Form von Sacheinlagen leisten. Das bedeutet, sie zahlen kein Geld ein, sondern sie stellen dem Unternehmen Sachgegenstände zur Verfügung. Dies können zum Beispiel Grundstücke sein auf denen produziert werden kann oder Produktionshallen, Maschinen oder ähnliches.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, welches in Kapitalgesellschaften vorkommt. Seine Aufgabe ist es, die Gesellschafter zu vertreten und die Geschäftsführung zu überprüfen. Er führt eine Kontrollfunktion aus und bestellt die Vorstände. Je nach Gesellschaftsform ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Aufsichtsrat vorhanden ist. Dies kann auch durch den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung bestimmt werden.