Ertrag

Wenn ein Unternehmen durch bestimmte Aufwendungen Einnahmen produziert, ist vom Ertrag die Rede. In Bezug auf das Rechnungswesen gehört er zum Gesamtvermögen eines Unternehmens. Im direkten Vergleich spricht man in der Volkswirtschaft von der Gütermenge. Diese wird in einer bestimmten Periode hergestellt.

Das Rechnungswesen bewertet den Ertrag als unmittelbaren Bestandteil des unternehmerischen Vermögens. Darunter fallen die Einnahmen eines Unternehmens. Erträge dürfen nicht mit dem Gewinn gleichgesetzt werden.

Wie kommt ein Unternehmen zu einem Ertrag?

ErtragDer Ertrag ist nicht mit dem Gewinn zu verwechseln. Er gehört zu den wichtigsten Komponenten für eine Gewinn- und Verlustrechnung – kurz GuV. Durch ihn kann sich ein Unternehmen im eigenen Wert steigern. Sind die Erträge höher als der Aufwand, bleibt die Firma im positiven, solventen Bereich.

Als Vergleichskomponente bezieht sich der Aufwand auf die Arbeitskräfte und Materialien, die ein Unternehmen braucht, um die Handelsware herzustellen. Die Erträge ergeben sich aus dem Verkauf dieser Handelsware zu einem bestimmten Erlös. Hier lassen sich die neutralen von den betriebsbedingten Erträgen unterscheiden.

Durch den Ertrag, den Umsatz und den Gewinn, steigert ein Unternehmen seinen Wert. Diese Werte sind also entscheidend, wenn es darum geht, die Liquidität eines Unternehmens zu bewerten.

Betriebsbedingte und neutrale Erträge verstehen

Betriebsbedingte Erträge lassen sich als Leistung definieren. Er entsteht aus den Umsatzerlösen und der Veränderung des Lagerbestands. Alles, was nach dem Kauf bleibt, ist den Erträgen zuzuordnen.

In einer kurzfristigen Erfolgsrechnung dokumentiert der Ertrag den Erfolg eines Unternehmens. Nicht zur Rechnung gehören die neutralen Erträge. Diese gehen aus außerordentlichen und betriebsfremden Geschäftsvorfällen hervor. Das kann zum Beispiel der Verkauf von Anlagen oder Wertpapieren sein ebenso wie Steuererstattungen oder Erträge aus Mieteinnahmen.

Hier ergeben sich unterschiedliche Gruppierungen. Ist zum Beispiel ein Schaden eingetreten, kann in diesen Bereich der außerordentliche Ertrag in Form einer Entschädigung der Versicherung aufgenommen werden. Betriebsfremd sind jene Verträge, die in erster Linie nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun haben. Ähnlich stellt es sich bei periodenfremden Erträgen dar, diese werden nicht aus der aktuellen Periode verbucht.