Der Betriebsabrechnungsbogen – BAB

Der Betriebsabrechnungsbogen kurz BAB ist ein Hilfsmittel der KLAR, welches es ermöglicht, die Gemeinkosten auf die Kostenstellen zu verteilen.


Beispiel Der Betriebsabrechnungsbogen – BAB

Der Aufbau eines BAB

Der BAB weißt durch die Verteilung auf die Kostenstellen die Gemeinkosten aus, die insgesamt im Unternehmen innerhalb einer Wirtschaftsperiode angefallen sind. Der Vorteil der sich dadurch ergibt ist, dass sich der Kostenverbrauch der einzelnen Kostenstellen kontrollieren lässt. Durch den Kostenverbrauch der einzelnen Kostenstellen lassen sich die Gemeinkosten anteilig zurechnen, wodurch sich die Zuschlagssätze ermitteln lassen.

BAB
Gemeinkosten Zahlen aus der Betriebsergebnisrechnung Grundlage der Verteilung Kostenbereich
Material Fertigung Verwaltung Vertrieb
Gemeinkosten insgesamt MGK FGK VerwGK VertrGK
Zuschlagsgrundlage Material Fertigungs-löhne Herstellkosten des Umsatzes
Zuschlagssätze % % % %

 

Erklärung: MGK = Materialgemeinkosten, FGK = Fertigungsgemeinkosten, VerwGK = Verwaltungsgemeinkosten, VertrGK = Vertriebsgemeinkosten

Die Tabelle zeigt den Aufbau eines BAB. Die ersten beiden Spalten (Gemeinkosten und Zahlen der Betriebsergebnisrechnung) erfassen die Kostenarten in €. Die Spalte „Grundlage der Verteilung“ nimmt die Verteilung der Gemeinkosten vor. Diese Verteilung kann anhand von Belegen, Bezugsgrößen oder durch Erfahrungswerte vorgenommen werden. Die Belege wie z.B. der Materialentnahmeschein weisen nach, in welchem Bereich das Produkt verwendet wurde. So kann eine Zuteilung der Kostenart zur entsprechenden Kostenstelle im BAB vorgenommen werden. Bezugsgrößen finden sich unter anderem bei Mieten. Die Bezugsgröße m² lässt sich einem Quadratmeterpreis zuordnen. Erfahrungswerte werden beispielsweise mittels Verteilungsschlüssel angewandt.

Die Spalte Kostenbereich zeigt die vier größten zeigt die Aufteilung in die Kostenstellen. Die vier genannten Kostenbereiche Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb wurden hier als Schwerpunkt gesetzt, sie können aber von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Die Kosten für Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb werden in den jeweiligen Feldern des BAB angegeben. In der Zeile darunter werden die jeweiligen Gemeinkosten MGK, FGK, VerwGK und VertrGK angegeben. Diese resultieren aus den Zuschlagsgrundlagen die in der Zeile darunter angegeben werden. Die Grundlage für die Gemeinkosten bilden die Zuschlagssätze, welche in der untersten Spalte aufgeführt werden.


Wie hängen die Kostenstellen-Gemeinkosten und die Zuschlagsgrundlagen zusammen?

Alle Kostenstellen-Gemeinkosten resultieren aus einer Zuschlagsgrundlage. Die Grundlage und die Kostenstellen-Gemeinkosten müssen in jedem Fall in einem Zusammenhang stehen.

So bildet das Fertigungsmaterial die Grundlage für die Materialgemeinkosten. Die Fertigungslöhne sind Grundlage der Fertigungsgemeinkosten und die Herstellkosten des Umsatzes bilden die Zuschlagsgrundlage für die Verwaltungsgemeinkosten und die Vertriebsgemeinkosten.

Mittels der Zuschlagsgrundlage und der Kostenstellengemeinkosten kann ein Zuschlagssatz in Form eines Prozentsatzes ermittelt und in den BAB übernommen werden.

Die Ermittlung eines Zuschlagssatzes am Beispiel der Materialgemeinkosten:

Die Materialgemeinkosten und die Fertigungsmaterialien werden ins Verhältnis zueinander gesetzt.

Materialgemeinkosten/Fertigungsmaterialien = anteiliger Zuschlag

Hat ein Unternehmen beispielsweise MGK in Höhe von 200.000€ ermittelt und Fertigungsmaterialkosten in Höhe von 1.000.000€ so ergibt sich folgende Berechnung:

200.000 MGK / 1.000.000 Fertigungsmaterialien = 20%

Der Zuschlagssatz kann zukünftig für die Ermittlung der Materialkosten verwendet werden.

Um die Materialkosten zukünftig zu ermitteln kann der Zuschlagssatz als Erfahrungswert dienen, indem die 20% einfach auf die Fertigungsmaterialien gerechnet werden.

Die Fertigungsgemeinkosten stehen im Zusammenhang mit den Fertigungslöhnen, also wird der Zuschlagssatz wie folgt ermittelt:

FGK/Fertigungslöhne=Zuschlagssatz

Da die Verwaltungsgemeinkosten und die Vertriebsgemeinkosten weder von den Fertigungsmaterialien noch den Fertigungslöhnen abhängig sind, dienen die Herstellkosten des Umsatzes als Grundlage, denn die Vertriebs- und Verwaltungskosten sind vom Absatz bzw. Umsatz abhängig. Diese werden folgendermaßen berechnet:

Fertigungsmaterial

+ Materialgemeinkosten

= Materialkosten

Fertigungslöhne

+ Fertigungsgemeinkosten

= Fertigungskosten

Aus den Materialkosten + Fertigungskosten ergeben sich die:

Herstellkosten der Erzeugnisse

-Mehrbestand bzw. + Minderbestand

= Herstellkosten des Umsatzes

Wie ergibt sich der Mehr- oder Minderbestand?

Es gibt drei Möglichkeiten wodurch sich die Herstellkosten des Umsatzes in ihrer Entstehung unterscheiden können. Grundsätzlich werden bei der Ermittlung Anfangs- und Endbestand der fertigen und unfertigen Erzeugnisse verglichen. Die erste Möglichkeit wäre, dass Anfangs- und Endbestand gleich groß sind. Das würde bedeuten, dass alle Produkte verkauft worden wären. Dementsprechend wären die Herstellkosten des Umsatzes und der Umsatz gleich hoch.

Bei der zweiten Möglichkeit wäre der Endbestand größer als der Anfangsbestand. Das hätte zur Folge, dass sich ein Mehrbestand ergibt, da mehr hergestellt als verkauft wurde. Es liegen also noch Produkte auf Lager. Der sich so ergebene Mehrbestand muss von den Herstellkosten der Erzeugnisse abgezogen werden um die Herstellkosten des Umsatzes zu erhalten.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass der Endbestand kleiner als der Anfangsbestand ist. So würde sich ein Minderbestand ergeben. Rechnet man den Minderbestand zu den Herstellkosten der Erzeugnisse, so erhält man die Herstellkosten des Umsatzes.