Die Preisuntergrenzen

Ein Unternehmen kann seine Preise individuell gestalten. Wenn es zu Absatzeinbußen eines Produktes kommt, kann der Preis als Instrument genutzt werden um den Absatz wieder anzukurbeln. Der Preis muss in dem Fall gesenkt werden, aber nur so weit, dass keine Verluste generiert werden. Durch den niedrigeren Preis wird das Produkt attraktiver für Konsumenten und die Nachfrage steigt wieder.


Beispiel Die Preisuntergrenzen

Bei der Preissenkung ist zu beachten, dass es langfristige und kurzfristige Preisuntergrenzen gibt.

Die langfristige Preisuntergrenze

Die langfristige Preisuntergrenze ermöglicht es die Produktion aufrecht zu erhalten und somit Arbeitsplätze zu sichern. Der so bestimmte Preis erzielt Erlöse die die Kosten decken. Dementsprechend ergibt sich die langfristige Preisuntergrenze wenn der Deckungsbeitrag II des Produktes gleich 0,00€ ist.

Angenommen ein Unternehmen produziert Tische. Der Absatz der Tische ist in der letzten Zeit stark eingebrochen. Das Unternehmen will den Preis senken um die Tische wieder interessanter für die Kunden zu machen. Die langfristige Preisuntergrenze soll ermittelt werden. Die Tische erzielten einen Deckungsbeitrag II von 200.000€. Es wurden 35.000 Tische zu einem Preis von 59,99€ verkauft. Der Deckungsbeitrag II pro Stück beläuft sich also auf 5,71€/Stk. Um die langfristige Preisuntergrenze zu bestimmen, wird mit einem Deckungsbeitrag II von €/Stk gerechnet. Der Deckungsbeitrag II wird also aus dem Preis raus gerechnet.

59,99€ alter Preis – 5,71€ DB II   =  54,28€ langfristige Preisuntergrenze

Der Tisch wird nun zu 54,28€ verkauft. Die variablen Kosten die durch die Produktion entstehen sowie die anteiligen fixen Kosten werden somit noch gedeckt, weshalb der Preis längerfristig so tief bleiben kann. Andere Produkte die Stärker im Absatz sind können während dessen zur Deckung der übrigen Kosten beitragen.

Die kurzfristige Preisuntergrenze

Wird der Preis auf die kurzfristige Preisuntergrenze angepasst, so wird ein Verlusterzielt. Der Preis deckt nur noch die verursachten variablen Stückkosten des Produktes. Die kurzfristige Preisuntergrenze ist also gleich der variablen Kosten. Deshalb ist auch die Rede von der absoluten Preisuntergrenze. Die fixen Kosten werden nicht mehr gedeckt, weshalb in der Höhe der fixen Kosten auch ein Verlust erzielt wird. Demzufolge wird die kurzfristige Preisuntergrenze nur in akuten Notsituationen also Verkaufspreis eingesetzt.

Um die kurzfristige Preisuntergrenze zu ermitteln werden also einfach die variablen Kosten, die aus der Produktion eines Produktes resultieren, durch die produzierte Stückzahl geteilt.

Die Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze

Die liquiditätsorientierte Preisuntergrenze ist ebenfalls eine kurzfristige Preisuntergrenze, die allerdings die Liquiditätsschwierigkeiten, die durch die kurzfristige Preisuntergrenze entstehen können, eingrenzt. Sie deckt nicht nur die variablen Stückkosten, sondern auch die ausgabewirksamen fixen Kosten. Unter ausgabewirksamen fixen Kosten versteht man beispielsweise Mietaufwendungen oder Gehälter. Kurz gesagt alle fixen Kosten die mit der Produktion verbunden sind und kurzfristig zu Ausgaben führen.

Um die Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze zu ermitteln werden variable Kosten und ausgabewirksame fixe Kosten zusammengerechnet und durch die Absatzmenge geteilt.