Bestandskonten

Im Rahmen der doppelten Buchführung, die in der Fachsprache Doppik genannt wird, ergeben sich aus der Bilanz die jeweiligen Bestandskonten. Dabei gilt es, jedem Posten ein festes Bestandskonto zuzuordnen. Grundsätzlich gehört in jede Unternehmerbilanz ein Bestandskonto.

Bestandskonten in der doppelten Buchführung

BestandskontenIn der doppelten Buchführung sind die Bestandskonten mit den Erfolgskonten eng verwoben, bezeichnen aber etwas Unterschiedliches. Zu verbuchende Geschäftsvorfälle können zum Beispiel die Anschaffung von PKWs für den Fuhrpark sein oder das Begleichen von offenen Rechnungen. Dabei nehmen Bestandskonten, wie es der Name vermuten lässt, direkten Bezug auf einen Bestand. Ein Bestandskonto wird über die Bilanz abgeschlossen, wohingegen das Erfolgskonto über die Gewinn- und Verlustrechnung zum Abschluss kommt.

Im Gegensatz zu den Erfolgskonten werden die Salden im Bestandskonto fortgeführt. Am Anfang des Jahres wird ein Bestand aus der Bilanz übernommen. Danach erfolgen Geschäftsvorfälle und buchbare Vorgänge. Am Ende des Jahres werden die veränderten Salden in die Schlussbilanz übertragen. Im Gegensatz dazu eröffnet ein Unternehmen Erfolgskonten in jedem Jahr mit einem Saldo 0. Zum Abschluss des Jahres erfolgt eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Unterscheidung der Bestandskonten

Es lassen sich zwei unterschiedliche Arten von Bestandskonten unterscheiden:

Aktive Bestandskunden: Hier finden die Vermögenswerte Erwähnung. Ausgehend von der linken Aktivseite der Bilanz werden sie aus dem Anlage- und Umlaufvermögen gebildet. Der jeweilige Anfangsbestand und die Zugänge, die hinzukommen, gehören zur Buchungsseite der Sollseite. Grundsätzlich werden die Konten auf einer Haben- und Soll-Seite aufgeteilt. In dem Aktivkonto tauchen die Vermögenswerte eines Unternehmens auf. Dazu gehört das Umlauf- und Anlagevermögen. Technische Anlagen, die Kasse oder die Bank gehören zu den Aktivkonten.

Passive Bestandskonten: Hier wird das Kapital aufgenommen, das zur Passivseite der Bilanz gehört. Das meint alle Verbindlichkeiten gegenüber Kapitalgebern und Eigentümern. Verbindlichkeiten, Eigenkapital oder Darlehen gehören zu den Passivkonten.