OHG – offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist eine Personengesellschaft die auf einem formfreien aber schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufbaut. Zur Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig. Sie wird im Handelsregister in Abteilung A eingetragen.

Sofern im Vertrag nicht anders festgehalten, sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung befugt.

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht und haftet unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt (auch mit seinem Privatvermögen)

Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt, wird der Gewinn wie folgt aufgeteilt:

Jeder Gesellschafter erhält 4% seiner Einlagen. Ist dann noch etwas vom Gewinn über, wird der Rest nach Köpfen verteilt.

Ähnlich ist es mit dem Verlust. Sind keine Regelungen dies bezüglich im Vertrag fixiert, so wird der Verlust auf die Gesellschafter verteilt.


Beispiel OHG – offene Handelsgesellschaft

Eine OHG hat drei Gesellschafter A, B und C.

Die OHG hat einen Gewinn von 120.000€ erwirtschaften können. Gesellschafter A hat eine Einlage in Höhe von 25.000€, B hat 30.000€ und C hat 15.000€.

Sofern nichts anderes im Gesellschaftsvertrag steht erhält jeder Gesellschafter 4% auf seine Einlagen und der Rest wird nach Köpfen aufgeteilt.

Gesellschafter Einlage 4% Restgewinn Insgesamt
A 25.000 1.000 39.066,66 40.066,66
B 30.000 1.200 39.066,66 40.266,66
C 15.000    600 39.066,66 39.666,66

Erklärung:

Gesellschafter A hat eine Einlage in Höhe von 25.000€. 4% von 25.000€ sind 1.000€.

120.000€ Gewinn abzüglich 1.000€, 1.200€ und 600€ sind 117.200€.

117.200€ auf die drei Gesellschafter aufgeteilt sind 39.066,66 für jeden Gesellschafter.

1.000€ + 39.066,66€ = 40.066,66€ Gewinn für Gesellschafter A.


Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, indem Angaben zu Unternehmen eingetragen werden. Beispielsweise: Sitz, Rechtsform, Prokura und die Höhe der Stammeinlagen.

Das Handelsregister hat eine Beweis, Schutz-, Publikations- und Kontrollfunktion, da es von anderen Personen, wie z.B. Geschäftspartnern eingesehen werden kann. Dadurch können die Geschäftspartner einschätzen, wer in welchem Umfang vertretungsberechtig ist und mit wem in welcher Form Geschäfte getätigt werden können.

Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen aufgeteilt (A und B). In Abteilung A werden die Personengesellschaften und in Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften eingetragen.

 Gesellschafter

Ein Gesellschafter kann eine juristische Person oder eine natürliche Person sein. Der Gesellschafter ist mit einer Kapitaleinlage, also mit einem Teil seines Vermögens, an einem Unternehmen beteiligt.

Handelsgesellschaft

Handelsgesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein, die Voraussetzung ist, dass sie ein Handelsgewerbe betreiben. Sie bestehen aus mindestens zwei Personen.

Haftung der Gesellschafter einer OHG

Die Gesellschafter einer OHG haften unmittelbar, persönlich und solidarisch sofern Verbindlichkeiten vorhanden sind. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter von einem Gläubiger (zum Beispiel einer Bank) herangezogen werden kann, um für die Verbindlichkeiten der OHG aufzukommen. Dabei ist es egal, ob der herangezogene Gesellschafter für die Entstehung der Verbindlichkeiten verantwortlich ist. Die persönliche Haftung eines Gesellschafters einer OHG meint, dass er nicht nur mit seiner Kapitaleinlage haftet, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Solidarisch bedeutet, dass ein einzelner Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der OHG aufkommen kann und evtl. sogar muss. Die Verbindlichkeiten müssen nicht nach Köpfen (Gesellschaftern) zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.