Kaufmann

Die Rechte und Pflichten von Kaufmännern und Kauffrauen sind im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt.

Ein Kaufmann ist jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt. Das Handelsgewerbe ist ein legaler Betrieb und muss dauerhaft, planmäßig und mit der Absicht auf Gewinnerzielung geführt werden.

Freiberufler zählen nicht zu den Kaufmännern.


Beispiel Kaufmann

Der Istkaufmann

Der Istkaufmann ist ein Gewerbebetreibender mit kaufmännischer Organisation. Die Eintragung eines Istkaufmanns in das Handelsregister hat deklaratorische Wirkung. Aufgrund der Eintragung im Handelsregister ist der Istkaufmann nach dem HGB zur Buchführung verpflichtet. Er führt die Firma, kann Prokura erteilen, haftet selbstschuldnerisch und kann Personengesellschaften gründen.

Kannkaufmann

Kannkaufmänner sind in erster Linie keine Kaufleute und unterliegen somit nicht den HGB Regelungen, da sie sich nicht zwingend in das Handelsregister eintragen müssen. Es handelt sich um Kleingewerbebetreibende die ein Wahlrecht haben sich eintragen zu lassen oder nicht. Die Eintragung hat demnach eine konstitutive Wirkung. Erfolgt die Eintragung so wird der Kleingewerbebetreibende zum Kaufmann. Trägt der Kannkaufmann sich nicht im Handelsregister ein, so gelten für ihn die Rechte und Pflichten des BGB (bürgerliches Gesetzbuch) und die des HGB nur im beschränkten Umfang, da er zu einer vereinfachten Buchführung verpflichtet ist. Zu den Kannkaufmännern die sich nicht eintragen lassen zählen Land- und Forstwirte.


Deklaratorisch

Deklaratorisch heißt rechtsbekundend. Das bedeutet, dass ein Istkaufmann unabhängig von seiner Eintragung ins Handelsregister ein Kaufmann ist. Die Eintragung eines Istkaufmanns im Handelsregister bezeugt dies nur.

Konstitutiv

Konstitutiv bedeutet im Falle der Eintragung im Handelsregister rechtsbegründend. Im Falle der Löschung rechtsaufhebend. Die Eintragung eines Kannkaufmanns im Handelsregister hat eine konstitutive Wirkung, da der Kannkaufmann seine Kaufmannseigenschaft nach HGB erst mit der Eintragung erhält. Zuvor gelten für ihn die Rechte und Pflichten aus dem BGB. Er erhält also neue Rechte und Pflichten (rechtsbegründend)

Prokura

Die Prokura ist eine Vertretungsmacht, die ein Geschäftsführer oder Vorstand erteilen kann. Sie wird im Handelsregister eingetragen (deklaratorische Wirkung). Die Eintragung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Prokura. Sie ist aber eine Pflicht, um andere Kaufleute (Dritte) die z.B. Geschäfte mit einem Unternehmen abwickeln wollen, zu schützen. Ein Prokurist oder eine Prokuristin handelt demnach im Sinne der Geschäftsführung und ist fähig Rechtsgeschäfte im Namen des Unternehmens abzuschließen.

Freiberufler

Freiberufler sind Menschen die sogenannte freie Berufe ausüben. Freie Berufe sind Tätigkeiten, die besonders hohe Qualifikationen erfordern oder eine außerordentlich große schöpferische Begabung voraussetzten. Freiberufler gehen ihren Berufen unabhängig und eigenverantwortlich nach.

Freiberufler unterscheiden sich im Wesentlichen von Kaufleuten dadurch, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen und ihr Gewerbe auch nicht angemeldet werden muss. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung anstatt der doppelten Buchführung ist ausreichend und die Mitgliedschaft der Industrie und Handelskammer ist nicht notwendig.

Die typischen Berufsgruppen der freien Berufe sind; die Kulturberufe, beratende Tätigkeiten in den Bereichen  Recht, Steuer und Wirtschaft, Heilberufe und Naturwissenschaftliche sowie technische Berufe.

Die klassischen Beispiele für Freiberufler sind u.a. Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater.