Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaft ist eine Körperschaft des privaten Rechts, die auf einem Gesellschaftsvertrag beruht und als juristische Person einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.


Beispiel Kapitalgesellschaften

Arten der Personengesellschaft
Es gibt in Deutschland folgende rechtlich festgelegte Formen von Kapitalgesellschaften: 

1.)    die Aktiengesellschaft (AG)
a.    die Europäische Gesellschaft (SE)
2.)    die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
3.)    die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH)
a.    die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Ausländische Formen der Kapitalgesellschaften können weder in Deutschland gegründet werden, noch zählen sie laut HGB zu Kapitalgesellschaften, dürfen aber laut EuGH ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben, sofern sie im Ausland nach dort gültigem Recht gegründet wurden.
Neben der verschiedenen Unternehmensformen werden Kapitalgesellschaften überdies auch mit Hilfe des § 267 HGB Abs. 1-3  in Größenklassen eingeteilt:
Kleine Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens 2 der 3 folgenden Merkmale nicht:

  • 4.840.000€ Bilanzsummme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags
  • 9.680.000€ Umsatzerlöse pro Periode
  • 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kleine Kapitalgesellschaften sind laut § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Aufstellung eines Lagesberichts befreit.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens 2 der 3 genannten Merkmale, bleiben jedoch bei mindestens 2 von 3 Kriterien unter den folgenden Werten:

  • 19.250.000€ Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags
  • 38.500.000€ Umsatzerlöse pro Periode
  • 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Große Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens 2 der 3 genannten Merkmale.

Unterschiede zur Personengesellschaft
Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften nicht auf die Gesellschafter, sondern streng auf die unternehmerische Tätigkeit ausgerichtet. Dies zeigt sich konkret in Beispielen wie der Aktiengesellschaft (AG), bei der es eine Vielzahl von Anteilseignern gibt, die jedoch keine persönliche Bindung zum Unternehmen haben. Als juristische Person berührt das Ausscheiden oder der Tod eines Eigentümers das Unternehmen nicht; es existiert weiterhin. Der Gewinn, der aus der unternehmerischen Tätigkeit entsteht, steht den Eigentümern zu und wird gemäß ihrer Kapitalanteile verteilt.

Haftung
Besonders kennzeichnend ist überdies, dass die Eigentümer der Kapitalgesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur je nach rechtlicher Festlegung mit bestimmten Teilen des Gesellschaftsvermögens.
Aufgrund der beschränkten Haftung ist eine Kapitalgesellschaft jedoch normalerweise dazu verpflichtet, höhere Anforderungen an die die Buchführung und den Jahresabschluss zu erfüllen als eine Personengesellschaft. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften sind in den §§ 264-335b HGB aufgeführt.

Mindestkapital
Meist ist bei einer Kapitalgesellschaft ein höheres Mindestkapital notwendig als bei einer Personengesellschaft. So müssen bei einer GmbH 25.000€ und bei einer AG 50.000€ Startkapital vorhanden sein. Allerdings gibt es die besondere Form der UG, die rein theoretisch nur ein Anfangskapital von einem Euro aufweisen muss. Sobald die UG jedoch ein Kapital von 25.000€ gesammelt hat, wird sie automatisch zur GmbH.