Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsspaltung handelt es sich um den Fakt, bei dem das Unternehmen in ein Betriebsunternehmen sowie ein Besitzunternehmen aufgespaltet ist. Besitzunternehmen bedeutet, dass lediglich eine Vermietung oder Verpachtung erfolgt, während das Betriebsunternehmen operativ tätig ist. Zwischen beiden Bestandteilen muss sowohl eine sachliche als auch eine personelle Verflechtung bestehen.

Beispiel für die Betriebsaufspaltung:

Die Fabrik eines Unternehmers stellt Schuhe her. Der Unternehmer ist alleiniger Gesellschafter der GmbH. Als Besitzgesellschaft der GmbH vermietet der Unternehmer Lagerhallen, Fabrikhallen sowie das Grundstück, auf dem sich die Gebäude befinden an das Betriebsunternehmen.

Somit würde der Besitzunternehmer mit Geschäftsführungsbefugnis eigentlich steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (geregelt im EStG), die aus den Grundstücks Mietzahlungen hervorgehen, erhalten. Diese Einkunftsart würde nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Da jedoch sowohl eine sachliche als auch eine personelle Verflechtung zwischen Betriebsgesellschaft und Besitzunternehmen besteht, ist im rechtlichen Sinne von einer Betriebsspaltung auszugehen. Dies bedeutet, dass das Besitzunternehmen als Gewerbebetrieb betrachtet wird, obwohl es eigentlich keiner ist. Somit muss der Unternehmer nicht die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern, sondern umqualifizierte Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hieraus ergibt sich, dass die Mieteinnahmen gewerbesteuerpflichtig sind und auch die Wertzuwächse, die durch Veräußerungen entstehen, sind steuerpflichtig. Des Weiteren werden die GmbH-Anteile derart betrachtet, als würde das Betriebsvermögen dem Besitzunternehmen gehören. Somit wird das Privatvermögen des Unternehmens in das Betriebsvermögen umgewandelt.

Die sachliche Verflechtung im oben genannten Beispiel ergibt sich aus der Vermietung der Immobilie, die wiederum eine wesentliche Betriebsgrundlage für die GmbH darstellt. Die personelle Verflechtung ergibt sich daraus, dass der Immobilienbesitzer gleichzeitig der beherrschende Gesellschafter der GmbH ist.

Entsprechende Urteile des BFH (Bundesfinanzhof) können Sie unter anderem im BStBl (Bundessteuerblatt) nachlesen.

Erscheinungsformen der Betriebsaufspaltung auf einen Blick:

Die Betriebsaufspaltung kann in folgenden Formen auftreten:

Betriebsunternehmen Besitzunternehmen
Grundfall Kapitalgesellschaft Gemeinschaft, Einzelunternehmen oder Personengesellschaft
Umgekehrte Betriebsaufspaltung Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung Personengesellschaft Personengesellschaft
Kapitalistische Betriebsaufspaltung Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft