Aufbewahrungsfristen

Eine Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Kaufleute bestimmte betriebsbezogene Schriftstücke nach dem HGB archivieren muss. Gründe dafür sind vor allem die langen Verjährungsfristen für Geschäftsvorgänge und Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.


Beispiel Aufbewahrungsfristen

Allgemeines

Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 HGB:
⦁    Bücher und Aufzeichnungen
⦁    Inventare
⦁    Jahresabschlüsse
⦁    Bilanzen + zu deren Verständnis erforderliche Unterlagen
⦁    Lageberichte
⦁    ausgestellte und empfangene Rechnungen
⦁    Buchungsbelege

6 Jahre lang aufbewahrt werden müssen nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB:
⦁    empfangene Handels- und Geschäftsbriefe
⦁    Kopien der versandten Handels- und Geschäftsbriefe
⦁    weitere steuerlich bedeutende Unterlagen


Es gibt überdies spezielle branchenspezifische Aufbewahrungsfristen und sogar Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen.

Die branchenspezifischen Aufbewahrungefristen betreffen vor allem Krankenhäuser, da hier Schadensersatzansprüche laut § 199 Abs. 2 BGB erst nach spätestens 30 Jahren enden. Daher werden Patientenakten je nach Behandlung oder Befund 10 oder 30 Jahre aufbewahrt.

Privatpersonen müssen nach § 14b Abs. 1 S. 5 Nr. 1 UStG Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen zwei Jahre lang aufbewahren, um der Schwarzarbeit entgegenzuwirken. Insbesondere davon betroffen sind Eigenheimbesitzer, die Arbeiten an der Gebäudesubstanz vornehmen lassen.