Klickbetrug

Im Internet machen sich auch zahlreiche betrügerische Machenschaften breit, da auch Kriminelle die moderne Form der Kommunikation nutzen. Eine Form des Internetbetruges nennt sich Klickbetrug und ist vorrangig auf pro Klick vergütete Werbebannereinblendungen ausgerichtet. Diese Werbevergütung kennt man auch unter der Bezeichnung Pay per Click. Bei diesen Anzeigen müssen die kommerziellen Werbeflächen auf einer Website angeklickt werden, damit die Publisher der Website Geld verdienen. Internetbetrüger nutzen diverse Methoden, um solche Klicks zu simulieren und die dahinterliegenden Abrechnungssysteme zu manipulieren.

Gründe von Klickbetrug

Meist versuchen Klickbetrüger, sich mit der Manipulation von Klickzahlen einen Wettbewerbsvorteil über konkurrierende Firmen zu verschaffen.

Derartige Wettbewerbsvorteilen sind beispielsweise, bei Mitbewerbern zusätzliche Werbekosten zu verursachen oder gar deren Werbebudgets auszureizen. Unter Publishern kann Klickbetrug auf den Ausschluss eines konkurrierenden Werbepartners abzielen.
Mit Klickbetrug lassen sich auch Leistungen erschleichen, indem durch Klicken auf eigene Anzeigen Mehreinnahmen generiert werden. Klickbetrug kann auch auf indirekten Mehrverdienst abzielen: durch Klicken auf Anzeigen eines bestimmten Themas wird der Pro-Klick-Preis in die Höhe getrieben.

Methoden des Klickbetrugs

Klickbetrug kann über manuellen Zugriff oder mittels Programmen (Bots) erfolgen. Es wird geschätzt, dass automatisierte Klickprogramme, sogenannte Clickbots, 10 bis 20 Prozent aller Klicks ausmachen oder sogar bis zu 50 Prozent.

Den Pay-per-Click-Anbietern stehen empirische Methoden zur Verfügung, um Clickbots zu entlarven. Schwankungen in den Klickzahlen oder verdächtige Klickmuster dienen zur Identifizierung von ungültigen Klicks. Einzelnen Klicks und deren Verursachern kann man mit den Logfiles des Webservers und den IP-Daten des Internetserviceproviders auf die Spur kommen. Jedoch ist dazu ein Antrag der Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren nötig und Internetserviceprovidern bewahren derartige Daten nur für einen Zeitraum von sechs Monaten auf.

Ungültige Klicks und Klickbetrug

Ein Unterschied besteht zwischen Klickbetrug und ungültigen Klicks. Ein Klick auf eine-Anzeige ist ungültig, wenn der Klick auf nicht legitime Weise entstand, wie etwa

  • wiederholte manuelle Klicks
  • irrelevante Klicks, wie der zweite Klick eines Doppelklicks
  • Klicks durch automatisierte Tools oder Roboterprogramme

Die ersten beiden Kategorien von ungültigen Klicks können auch versehentlich entstehen und deuten nur teilweise auf Klickbetrug hin. Hegt jedoch beispielsweise Google den Verdacht auf Klickbetrug, werden all diese ungültigen Klicks gefiltert und dem Werbekunden nicht in Rechnung gestellt. Diverse Pay-per-Click-Anbieter neben Google gehen rigoros gegen Werbepartner vor, die sich durch Klickbetrug Leistungen erschleichen.