Patronatserklärung

Die Patronatserklärung dient als Garantie für eine Tochtergesellschaft. Die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft wird dadurch erhöht, dass ihre Muttergesellschaft eine Patronatserklärung für diese abgibt. Banken vergeben meist Patronatserklärungen im Rahmen von Groß- und Millionenkrediten. Die Patronatserklärung ist eine Personensicherheit, wie auch die Bürgschaft und die Garantie. Man unterscheidet zwischen weichen Patronatserklärungen und harten Patronatserklärungen.


Beispiel Patronatserklärung

Die weiche Patronatserklärung:

Bei der weichen Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron nur dazu sich an den kreditnehmenden Tochtergesellschaften zu beteiligen. Man nennt dies Good-will-Erklärung. Ansonsten ist die weiche Patronatserklärung für den Patron nicht verbindlich. Gleichzeitig verpflichtet sich der Patron dazu seiner Kontrollpflicht nachzukommen. Die Bank hat somit keinen verbindlichen Anspruch dem Patron gegenüber.

Die harte Patronatserklärung:

Anders als bei der weichen Patronatserklärung kann die Bank bei der harten Patronatserklärung Schadensersatz einklagen, da sie Ansprüche gegenüber dem Patron geltend machen kann. Hierbei verpflichtet sich der Patron, die Tochtergesellschaft finanziell zu unterstützen, damit die Bonität gewährleistet wird. Man nennt dies eine Liquiditätsausstattungsgarantie.

Die externe Patronatserklärung:

Bei einer externen Patronatserklärung steht der Patron für die Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens gegenüber einem Gläubiger ein.

Die interne Patronatserklärung:

Bei einer internen Patronatserklärung erklärt sich das Mutterunternehmen bereit, für die Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens einzustehen.