Nennwertaktie

Eine Nennwertaktie lautet immer auf einen festgelegten Geldbetrag. Der festegelegte Mindestnennwert für Deutschland ist festegelegt und liegt, laut § 8 AktG, bei mindestens 5 EUR. Seit der Einführung des Euro gibt es Stückaktien, wodurch Nennwertaktien kaum noch verwendet werden. Der Hauptunterschied liegt darin, dass Stückaktien keinen festen Nennbetrag haben. Ein Unternehmen muss sich bei der Aktienausgabe für eine der beiden Aktiengattungen entscheiden, beide zu verwenden ist nicht möglich.


Beispiel Nennwertaktie

Ein Unternehmen entscheidet sich eine Nennwertaktie auszugeben. Sie legen fest 1 Mio. EUR Nennwertaktien mit einem Nennwert von 7 EUR auszugeben. Das Grundkapital liegt somit bei 7 Mio. EUR.